AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Netzwerk FFF FührungFürFirmen® und werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Bestandteil unseres Vertrages über die vereinbarten Leistungen.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Wir bitten Sie Ihre Anmeldung/Reservierung in schriftlicher Form vorzunehmen. Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und unserer AGB den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Führung durch FFF FührungFürFirmen®.

Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntinis dieser AGB durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme.

2. Preise

Das Honorar für Gästeführungen orientiert sich an den Tarifen der Münchner Gästeführer_innen und beginnt derzeit ab EUR 180,-- für eine Führung von bis zu 2 Stunden.  Da FFF FührungFürFirmen® seine Angebote nach den spezifischen Wünschen seiner Kundinnen/Kunden individuell ausrichtet, werden die Honorare auch individuell mit den Kundinnen/Kunden verhandelt.

Insoweit die leistenden Gästeführer_innen nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, ist vom Gast zusätzlich die jeweils gültige Mehrwertsteuer auf das vereinbarte Honorar zu zahlen.

3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

FFF FührungFürFirmen® ist ein Netzwerk von selbständig tätigen                     Gästeführer_innen, die bei einem gemeinsam durchgeführten Auftrag jeweils ihre eigenen Rechnungen an die Kundin/den Kunden stellen. Als Service für Sie senden wir die einzelnen Rechnungen gesammelt zu.

Für eine verbindliche Buchung werden 15% des Gesamtrechnungsbetrags bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach erbrachter Leistung sofort fällig.

4. Rücktritt / Nichterscheinen

Vor Beginn der Führungen kann die/der Auftraggebende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem das Rücktrittsschreiben bei  FFF FührungFürFirmen® eingeht.
Treten Sie vom Vertrag zurück, wird als Aufwandsersatz erhoben:

Bis 5 Tage vor Führungstermin 50% des Honorarbetrags, bei Stornierung von weniger als 5 Werktagen vor dem Führungstermin oder Nichterscheinen, auch nach 30minütigem vergeblichen Warten, bleibt ein Aufwandsersatz in Höhe des vereinbarten Honorars fällig.

5. Rücktritt und Kündigung

FFF FührungFürFirmen® behält sich vor in folgenden Fällen den Vertrag zu kündigen:

  • bei Einwirkung höherer Gewalt
  • bei akuter Erkrankung einer Gästeführerin/ eines Gästeführers
  • wenn die Teilnehmenden einer Gruppe der/des Auftraggebenden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist
  • wenn die/der Auftraggebende die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält

6. Verspätung der Gruppe

Bei Verspätung der Gäste bleibt das vereinbarte Honorar ohne Abzug fällig.     Ein Nachholen der fehlenden Zeit ist in Absprache zwischen Gast und Gästeführer_in gegen Zahlung eines zusätzlichen Honorars möglich.

7. Vorzeitige Beendigung der Leistungen

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Gruppe ist das Honorar ohne Abzug fällig.

8. Eintrittsgelder

Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Gast direkt vor Ort bezahlt.

9. Datenschutz

Kundendaten werden von FFF FührungFürFirmen® ausschließlich für die eigene Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.                     Ton- und Bildaufnahmen während der Führung sind nicht gestattet.

10. Haftung

FFF FührungFürFirmen® haftet für die gewissenhafte Vorbereitung , die sorgfältige Auswahl der Gästeführer_innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

FFF FührungFürFirmen® haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter_innen vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, Restaurantbetriebe etc.).

Eine Haftung seitens FFF FührungFürFirmen® für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom/ von der Gästeführer_in nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Bei Kinderführungen übernimmt FFF FührungFürFirmen® keine Aufsichtspflicht. Daher können Kinder nur in Begleitung einer oder mehrerer Aufsichtspersonen an den Kinderführungen teilnehmen.

11. Berufshaftpflichtversicherung

Mit der Mitgliedschaft der Gästeführer_innen im MGV besteht über den Bundesverband der Gästeführer_innen in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: www.bvgd.org

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die/der Teilnehmende kann Klagen gegen FFF FührungFürFirmen® nur an deren allgemeinem Gerichtstand, also München, erheben.

Für Klagen der Gästeführerin/des Gästeführers gegen Teilnehmende ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes maßgeblich. Ist die/der Teilnehmende Kauffrau/Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat die/der Teilnehmende keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Wohn- und Geschäftssitz von FFF FührungFürFirmen®.
Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

Stand Juli 2016, überarbeitet Dezember 2020